Im Sommer 2022 habe ich einen Saisonjob in der Schweiz ausgeübt. Ich habe mich für eine Stelle in einer Berghütte auf etwa 1.800m Höhe entschieden. Gereizt hat mich vor allem die Abgeschiedenheit. Außerdem nutze ich meine freien Tage gerne, um zu wandern und die Natur zu erkunden. Die Lage fern von Zivilisation kommt auch dem Geldbeutel zugute, denn viele Möglichkeiten zum Geldausgeben gibt es oben auf dem Berg nicht. Aufgrund meiner Erfahrung gehe ich in diesem Beitrag vor allem auf Saisonstellen in Berghütten ein, jedoch treffen die Punkte der Organisation auch auf andere Saisonstellen zu.

Stellenangebote und Bewerbung

Bewerbung für einen Saisonjob in der Schweiz

Du kannst eine Saisonstelle über verschiedene Jobportale finden oder dich direkt bei einer Berghütte, die dir ins Auge fällt, bewerben. Viele Ausschreibungen findest du auf den Seiten sentiero.ch; hoteljob-schweiz.de und gastrojob.ch.

Welche Saisonstellen kann man in der Schweiz besetzen?

Das sind die gängigsten Saisonstellen in den Schweizer Bergen. Viele davon werden in Hotels und Gasthäusern besetzt.

  • Koch/ Köchin
  • Servicemitarbeitende
  • Küchenhilfen
  • Housekeeping
  • Allrounder (Service; Küche; Housekeeping)
  • Rezeption
  • Kassierer/in
  • Pistendienst (Wintersaison)

Welche Voraussetzungen brauche ich für einen Saisonjob in einer Schweizer Hütte?

Die benötigten Voraussetzungen für einen Hüttenjob variieren nach Stelle. Einige Stellen setzen eine Ausbildung im jeweiligen Bereich voraus. Wenn du im Service arbeitest, solltest du die Landessprache beherrschen. Sprichst du noch eine weitere Sprache, ist das zu deinem Vorteil. Oft sind Erfahrungen im Einsatzbereich erwünscht, aufgrund des Personalmangels im Gastronomiebereich jedoch nicht immer notwendig. In der Regel sind Saisonjobs mit langen Arbeitstagen und viel Kontakt zu Menschen verbunden, weshalb du ein freundliches Auftreten und eine gewisse Stressresistenz mitbringen solltest. Für manche Skihütten im Winter wird Ski- oder Snowboard fahren vorausgesetzt, da du den Arbeitsort nur durch eine Abfahrt auf der Skipiste erreichst.

Wohnort und Verpflegung während der Saison

Viele Hütten bieten Arbeitsstellen mit Kost und Logie an. Das bedeutet, du bekommst eine Wohnung oder ein Zimmer gestellt und wirst dort mit Essen versorgt. Die Unterkunft kann direkt in der Berghütte sein oder nicht weit von dem Arbeitsort. Oft gibt es feste Zeiten, zu denen die Küche dem Personal Essen bereit stellt. Wichtig ist hier zu erwähnen, dass die Verpflegung nicht kostenlos gestellt wird sondern von deinem Bruttolohn abgezogen wird. Nach dem Gesetz können die Arbeitgeber bis zu 900 Franken für die Verpflegung vom Bruttolohn abziehen.

Wie viel kann man auf einer Schweizer Hütte verdienen?

Der Verdienst auf einer Berghütte hängt von deiner Ausbildung, deiner Erfahrung, deiner Stelle und deinem Verhandlungsgeschick ab. Der Mindestlohn für ungelernte Mitarbeitende liegt im Jahr 2023 bei 3.582,00 Franken im Monat. Hast du eine 3-jährige Ausbildung hinter dir, verdienst du mindestens 4.369,00. Davon werden noch Steuern, eventuell Kosten für Kost und Logie und Sozialabgaben abgezogen. Achtung: Die Sozialabgaben setzen sich aus der Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Krankentageversicherung und der betrieblichen Altersvorsorge zusammen. Die Krankenversicherung ist, anders als in Deutschland, nicht automatisch in den Sozialabgaben enthalten. Um diese kümmert sich der Arbeitnehmer selbst. Die Höhe des Steuersatzes hängt von dem Wohnort bzw. dem Arbeitsort ab. Netto bewegt sich der Lohn am Ende des Monats für eine ungelernte Arbeitskraft dann zwischen 2.300 und 3.500 Franken.

Zu dem Nettolohn, der am Ende des Monats übrig bleibt, kommt in der Gastronomie oft noch ein Trinkgeld dazu. Auch das variiert von Stelle zu Stelle und kann zwischen 500 und 1.000 Franken im Monat liegen.

Anmeldung und Sozialversicherungen

Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz

Für eine Saisonstelle unter drei Monaten benötigst du keine Aufenthaltsbewilligung, du musst lediglich eine Online-Anmeldung ausfüllen. Bist du zwischen drei Monaten und einem Jahr in der Schweiz arbeitstätig, benötigst du eine Aufenthaltsbewilligung. In der Regel erhältst du hier eine Kurzaufenthaltsbewilligung, auch L-Ausweis genannt. Dafür musst du lediglich einen Arbeitsvertrag zwischen 3-12 Monaten nachweisen. Legst du diesen Arbeitsvertrag deiner Gemeinde vor, solltest du ohne Probleme eine Aufenthaltsbewilligung bekommen. Zunächst erhältst du eine Bestätigung auf dem Papier. Später erhältst du einen Termin zum Fotografieren und anschließend deinen Ausweis.

Mehr dazu

Als Bürger:in eines EU/EFTA-Mitgliedsstaates hast du das Recht, in der Schweiz zu arbeiten. Du benötigst also keine Arbeitsbewilligung. Jedoch musst du dich innerhalb von 14 Tagen nach deiner Anreise in der Schweiz bei der zuständigen Gemeinde melden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

AHV-Ausweis in der Schweiz

Arbeitest du in der Schweiz, benötigst du auch einen AHV-Ausweis. Dieser Ausweis bestätigt deine Mitgliedschaft in der Sozialversicherung. AHV steht für Alters- und Hinterlassenenversicherung und bildet die erste Säule der Sozialversicherung in der Schweiz. Du reichst das Formular ‚Anmeldung für einen Versicherungsausweis‘ bei deinem Arbeitgeber ein, der dich bei der Sozialversicherung anmeldet. Daraufhin wird dir eine AHV-Nummer vergeben, die sich dein ganzes Leben lang nicht ändert. Den Ausweis bekommst du per Post zugesandt.

Zahle ich während meiner Saison in der Schweiz in die Rentenversicherung ein?

Ja, du zahlst während deiner Saison in der Schweiz in die Schweizer Rentenversicherung ein. Diese Zeit kann später jedoch auch in Deutschland angerechnet werden. Das wird durch das Europarecht geregelt. Mehr zu dem Thema findest du auf der Website der deutschen Rentenversicherung.

Krankenversicherung

Brauche ich für einen Saisonjob in der Schweiz eine Krankenversicherung?

Eine Krankenversicherung ist in der Schweiz immer verpflichtend. Arbeitest du weniger als drei Monate in der Schweiz, bist du ab Beginn deines Arbeitsvertrags versicherungspflichtig. Benötigst du eine Aufenthaltsbewilligung, bist du ab dem Tag deiner Anmeldung versicherungspflichtig.  Anders als in Deutschland zahlen Arbeitnehmer in der Schweiz die Krankenversicherung komplett selbst. Personen mit einem L-Ausweis haben 3 Monate Zeit, einer Krankenkasse beizutreten. Geschieht das nicht innerhalb des vorgegeben Zeitraums, wirst du einer Krankenkasse zugewiesen und zahlst einen Prämienzuschlag für den verspäteten Beitritt.

Eine geeignete Krankenversicherung wählen

In der Schweiz gibt es eine Grundversicherung, die für jede in der Schweiz wohnende Person verpflichtend ist. Diese muss spätestens drei Monate nach deinem Umzug in die Schweiz abgeschlossen werden.

Die Krankenkassen in der Schweiz bieten unterschiedliche Versicherungsmodelle an, die sich im Preis unterscheiden. Hier wird beispielsweise geregelt, ob du eine freie Arztwahl hast oder dir eine Praxis vorgegeben wird. Außerdem wird bestimmt, wer bei einem Krankheitsfall deine erste Ansprechperson ist. Das kann eine telefonische Beratungsstelle oder der Hausarzt sein. Weiter wird geregelt, ob du direkt zu einem Facharzt gehen kannst oder immer zuerst zu deinem Hausarzt gehen musst. Unterschiedliche Krankenkassen bieten unterschiedliche Modelle an, weshalb sich das Vergleichen lohnt. Ich habe mich für die Saisonstelle einfach für das günstigste Modell entschieden. Möchtest du mehr Leistungen als in der Grundversicherung enthalten, kannst du verschiedene Zusatzversicherungen abschließen.

Etwa 3 Wochen vor dem Saisonende solltest du dich bei deiner zuständigen Gemeinde abmelden. Daraufhin bekommst eine Bestätigung, mit der du dich auch bei deiner Krankenversicherung abmelden kannst.

Was bedeuten die Begriffe Franchise, Selbstbehalt und Prämie?

Die Prämie stellt den Betrag dar, den du pro Monat an deine Krankenversicherung zahlst. Trotz der Krankenversicherung müssen sich Versicherte auch selbst an den Gesundheitskosten beteiligen. Diese Selbstbeteiligung stellt sich aus der Franchise und dem Selbstbehalt zusammen.

Die Franchise ist ein Betrag, den du selbst für deine Gesundheitskosten zahlst, bevor die Krankenversicherung greift. Dieser Betrag liegt bei mindestens 300 Franken und maximal 2.500 Franken pro Jahr. Je geringer deine Franchise, desto höher wird deine Prämie. Beispiel: Du hast eine Franchise von 750 Franken gewählt und bekommst eine Behandlung, die 500 Franken kostet. Diese 500 Franken zahlst du komplett selbst.

Kommst du über deine gewählte Franchise, musst von nun an 10% der anstehenden Behandlungskosten übernehmen. Beispiel: Von den 750 Franken Franchise hast du bereits 500 Franken ‚aufgebraucht‘. Deine nächste Behandlung kostet wieder 500 Franken. 250 Franken zahlst du komplett selbst, da sie noch Teil deiner Franchise sind. Von den restlichen 250 Franken zahlst du 10%, also 25 Franken.

Was kostet die Krankenversicherung in der Schweiz?

Wie oben erwähnt, spielen viele Faktoren in die Höhe deiner Prämie rein. Vor allem kannst du die Höhe durch deine gewählte Franchise beeinflussen. Mit der höchsten Franchise von 2.500 Franken pro Jahr und dem günstigsten Versicherungsmodell kannst du je nach Wohnort eine Prämie von ca. 200 Franken im Monat erzielen.

Für eine Saisonstelle macht es Sinn, eine hohe Franchise zu wählen. Ich war kein einziges mal beim Arzt und habe meine regelmäßigen Kontrolluntersuchungen vor oder nach der Saisonstelle in Deutschland gemacht.

Was passiert mit meiner deutschen Krankenversicherung während meiner Saison in der Schweiz?

Viele deutsche Krankenversicherungen bieten an, die Versicherung für einen gewissen Zeitraum zu pausieren. Hierfür schickst du deiner deutschen Krankenversicherung eine Bestätigung deiner Schweizer Krankenversicherung. Möchtest du nach Abschluss deiner Saisonstelle in der Schweiz wieder in die deutsche Krankenversicherung aufgenommen werden, musst du einen neuen Antrag ausfüllen. Das war bei mir schnell und unkompliziert erledigt.

Finanzen

Brauche ich ein Schweizer Konto, um in der Schweiz zu arbeiten?

Nein, ein Schweizer Konto ist für die Arbeit in der Schweiz nicht notwendig. Du kannst im Vertrag dein deutsches Konto angeben und hierauf deinen Lohn erhalten. Jedoch solltest du überlegen, ob es für dich sinnvoll wäre, ein Konto in der Schweiz zu eröffnen. Für die Umbuchung von Schweizer Franken in Euro werden je nach Bank Beträge fällig. Auch beim Abheben oder Zahlen mit Karte zahlst du einen Betrag, der sich auf Dauer häuft. Hier solltest du überlegen, wie oft du deine Kontokarte in der Schweiz nutzt und die anfallenden Kosten den Kontoführungsgebühren einer Schweizer Bank gegenüberstellen. Ich habe mich gegen ein Konto in der Schweiz entschieden, da ich von meinem Trinkgeld gelebt habe und das Geld am Ende sowieso in Euro haben möchte.

Wie viel kostet das Leben in der Schweiz?

Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sind im Vergleich zu Deutschland höher. Auch wenn ich in der Berghütte voll verpflegt wurde, habe ich ab und zu Kleinigkeiten wie Obst und Schokolade eingekauft. Außerdem habe ich an freien Tagen das Land erkundet und bin viel mit dem Auto unterwegs gewesen. Hier findest du eine Auflistung von Dingen, für die ich mein Geld ausgegeben habe. So kannst du dir einen Überblick verschaffen, wie viel das Leben in der Schweiz kostet.

Produkt ungefährer Preis in CHF
Kaffee 5,00
Hauptspeise im Restaurant 27,00
Gondelfahrten (Wanderungen) 5,00 – 25,00
1kg Äpfel 5,70
Tafel Schokolade 100g 2,50
Zugfahrt 8 min. 3,00
Tagesticket für Stadtbus und -bahn 10,00-15,00
Shampoo 4,50
Zahnpasta 4,50
Parkgebühren 5,00

Zusammenfassung Schritt für Schritt

Um all die Informationen zu vereinfachen, gibt es hier eine Schritt für Schritt Zusammenfassung von dem, was es zu tun gibt.

  1. Arbeitsstelle finden
  2. Nach Ankunft Aufenthaltsbewilligung (L- Ausweis) bei der zuständigen Gemeinde beantragen (bei weniger als 3 Monaten nicht notwendig)
  3. Bei Bedarf Konto in der Schweiz eröffnen
  4. Die Krankenversicherung in der Schweiz abschließen, Arbeitsvertrag und ggf. Aufenthaltsbewilligung vorlegen
  5. Mit der Bestätigung der Schweizer Krankenversicherung deine Krankenversicherung in Deutschland pausieren
  6. AHV-Ausweis beantragen (Normalerweise kommt hier dein AG von selbst auf dich zu)
  7. 3 Wochen vor Ende der Saison: Abmeldung bei deiner Gemeinde, kann telefonisch geregelt werden (ohne L-Ausweis nicht notwendig)
  8. Mit Bestätigung der Abmeldung die Krankenversicherung in der Schweiz kündigen, Bestätigung über Versicherungszeitraum anfordern
  9. Die Krankenversicherung in Deutschland wieder aufnehmen mit Bestätigung des Versicherungszeitraums in der Schweiz

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Autor

Hi, mein Name ist Christina und ich liebe es, die Welt zu bereisen. Am liebsten erkunde ich beim Reisen die wunderschöne Natur oder lerne neue Menschen aus ganz anderen Kulturen kennen. Auf diesem Blog teile ich meine schönsten Reiseerlebnisse und hilfreiche Tipps fürs Reisen. Viel Spaß beim Stöbern! :)

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Kommentare

  1. Markus April 9, 2024 at 4:31 pm - Reply

    Liebe Christina,
    ein toller Beitrag. Vielen Dank dafür.

    Ich habe eine Frage zu den Steuern. Du bezahlst ja in der Schweiz die Quellensteuer. Musst Du in Deutschland nachträglich auch noch Steuern bezahlen, oder gibt es da eine Ausnahmeregelung, wenn Du während Deiner Arbeit auch in der Schweiz wohnst. In meinem Falle würde ich ca. 100 Tage auf einer Schweizer Alpe leben und arbeiten.

    Ich freue mich auf Deine Antwort. Vielen Dank schon mal.

  2. Christina Oktober 19, 2023 at 5:51 pm - Reply

    Hallo Christina,

    Kannst du mir sagen, ob ich überhaupt eine Krankenversicherung in der Schweiz abschließen muss oder ob ich das auch nur über eine Auslandversicherung, die ich in Deutschland abgeschlossen habe, laufen lassen kann?

    Dazu kommt, dass ich nur drei Monate in der Schweiz bin .

    Vielen Dank und Grüße, Christina🙏

  3. Silke Oktober 5, 2023 at 10:09 am - Reply

    Hallo Christina,
    Wie hast du denn die Prämien für die Krankenkasse bezahlt? Mit Überweisung, oder wurde das eingezogen? Bin da grad am recherchieren, weil ich ab November in die Schweiz für 6 Monate gehe und frage mich, wie das funktioniert.

    Liebe Grüße
    Silke

    • Julian Oktober 6, 2023 at 8:33 am - Reply

      Hallo Silke,

      Chrissi hat das damals einfach überwiesen :)

      Viele Grüße

      • Silke Oktober 7, 2023 at 9:57 am - Reply

        Super, vielen Dank :)
        Lg

  4. Nikki August 3, 2023 at 12:52 pm - Reply

    Danke für den Bericht, Christina.
    Wie viel Stunden pro Woche/pro Tag/pro Monat musstest du für dieses Gehalt arbeiten?
    Ist eine bestimmte Anzahl von freien Tagen pro Woche vorgeschrieben?

    • Christina August 3, 2023 at 3:07 pm - Reply

      Hallo Nikki,
      ich hatte vertraglich eine 45-Stunden Woche. Überstunden waren vor allem in der Hochsaison mehr Alltag als Ausnahme. 2 Ruhetage pro Woche sind vorgeschrieben, diese können auch in halbe Tage aufgeteilt werden, jedoch muss mindestens ein ganzer gewährt werden. Unter bestimmtem Voraussetzungen kann man auch 7 Tage durcharbeiten. Mehr Infos dazu findest du hier: https://l-gav.ch/vertrag-aktuell/iv-arbeitszeit-und-freizeit/art-16-ruhetage

  5. Alina Juni 21, 2023 at 10:42 am - Reply

    Hey 👋 ich habe da auch ein paar Fragen!
    Musstest du dein Auto ummelden? Und musstest du deine Zeit in der Schweiz in der Steuererklärung angeben? Ich habe Angst, dass ich mir da was zusammenspare und durch die Steuererklärung einiges nachzahlen muss. Eine letzte Frage! Haustest du in der Zeit auch Sozialversicherungen in Deutschland zahlen? Also muss ich bevor ich in die Schweiz gehe mit der Bundesagentur für Arbeit melden?
    Liebe Grüße
    Alina

  6. Maggie Mai 8, 2023 at 7:12 pm - Reply

    Hallo,
    Welche Krankenkassa würdest Du empfehlen?
    LG

    • Christina Mai 9, 2023 at 8:36 am - Reply

      Hallo Maggie,

      ich habe mich damals für die CSS entschieden. Da ich die Leistungen der Krankenkasse nie in Anspruch nehmen musste, kann ich dir hier keine qualitative Auskunft geben. Für mich war die CSS damals einfach die günstigste Krankenkasse.

      Liebe Grüße

  7. Kim März 25, 2023 at 10:01 am - Reply

    Hi, vielen Dank für deinen tollen Beitrag! Du hast alle Informationen für einen Saisonarbeitenden gedeckt. Was ich noch nicht herausgefunden habe ist, ob man die Franchise von 2500CHF im Voraus zahlen muss oder ob diese erst anfällt, wenn man tatsächlich zum Arzt geht. Ich habe vor nicht zum Arzt zu gehen.

    Ich habe ein Hoteljob-Angebot für 5 Monate in der Schweiz bekommen. Das Bruttogehalt ist 3582CHF (Netto 2974CHF). Dazu muss ich 800CHF/Monat für ein Zimmer bezahlen, was mir das Hotel stellt, ich aber trotzdem Miete zahlen muss. 360CHF/Monat für Essen und Getränke im Hotel. Und dann kommt noch die Krankenversicherung hinzu. Habe den Vertrag noch nicht unterschrieben, aber ich habe das Gefühl, dass sich das nicht für mich lohnt. Mein Gedanke war es dort Geld zu sparen, aber wenn nach den Abzügen nur knapp 1100CHF übrig bleiben, kann man denke ich kein Geld sparen. Wie siehst du das? Trinkgeld habe ich nicht datugerechnet, da ich nicht weiß, wie viel ich erwarten kann.
    Vielen Dank!

    • Christina März 28, 2023 at 2:15 pm - Reply

      Hallo Kim! Vielen Dank für dein Feedback! :)
      Die Franchise fällt erst an, wenn du tatsächlich zum Arzt gehst. Gehst du nicht zum Arzt, zahlst du natürlich auch die 2.500CHF nicht!
      Ein Bruttogehalt von 3.582CHF ist seit dem 1.1.2023 der Mindestlohn für ungelernte Mitarbeitende. Je nach Erfahrung und Verhandlungsgeschick kannst du natürlich auch mehr Geld bekommen. Die Mindestsätze für Kost und Logis pro Tag betragen nach AHV und Steuerbehörden 33CHF, also 990CHF im Monat. (645 Verpflegung, 345 Unterkunft). Den tatsächlichen Betrag für Kost und Logis kann der Arbeitgeber jedoch selbst bestimmen. Ich habe erlebt, dass bei hohen Abzügen für Kost und Logis ein höherer Bruttolohn gezahlt wird (4.000+) oder bei einem geringeren Bruttolohn die Abzüge für Kost und Logis ebenfalls gering gehalten werden, sodass du netto nach Abzügen für Kost und Logis auf einen Wert zwischen 2.500 und 3.000 CHF kommst. Ich denke es schadet nie, sich mehr als ein Angebot einzuholen :)
      Schau doch mal auf der Seite des LGAV vorbei, hier findest du alle wichtigen Zahlen: https://l-gav.ch/vertrag-aktuell/iii-lohn/art-10-mindestloehne, https://l-gav.ch/vertrag-aktuell/vi-allgemeine-bestimmungen/art-29-unterkunft-und-verpflegung

      • Petra Mai 3, 2023 at 6:09 pm - Reply

        Hallo,
        Neben all den Fakten, ist meine Frage: Welches Fazit Du hast?
        Ich (51) ziehe auch einen Job auf einer Berghütte fü Sommer 24 in Erwägung.

        Gruß

        • Christina Mai 5, 2023 at 10:22 pm - Reply

          Hallo Petra,

          mein Fazit ist, dass der Hüttenjob eine gute Entscheidung war. Es hat sich finanziell gelohnt, es war anstrengend und ich bin oft an meine Grenzen gekommen, jedoch haben mich diese Grenzerfahrungen gestärkt und ich bin der Meinung, viel für mich mitgenommen zu haben und gewachsen zu sein. So ein Hüttenjob ist nicht für jeden etwas und erfordert ein gewisses Maß an Ausdauer und Durchhaltevermögen, wenn man Energie und Freude an der Gastronomie und natürlich an den Bergen hat, kann es viel Spaß machen.
          Falls du genauere Fragen hast, lass sie mich gerne wissen!

          Liebe Grüße